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Sportbetriebe Brünnli AG

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3415 Hasle-Rüegsau

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Eisvermietung

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BEDINGUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG DER SPORTHALLE BRÜNNLI

Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Mieter und Einzelpersonen welche die Sporthalle Brünnli sowohl im Sommer wie im Winter stundenweise mieten oder während der Eissaison für den freien Eislauf benutzen.

1. Allgemein

1.1.   Die Sporthalle Brünnli ist von Wohnliegenschaften umgeben. Dementsprechend ist auf die dort wohnhafte Bevölkerung angemessen Rücksicht zu nehmen.

1.2.   Widerhandlungen gegen die nachstehenden Bedingungen können zum sofortigen Ausschluss von der Hallenbenutzung (inkl. Trainings- und Matcheis), unter Kostenfolge für den Mieter, führen.

1.3.   Sollten die verantwortlichen Organe der Brünnli AG von Anwohnenden wegen der Missachtung der Nachtruhe, Verunreinigung von Gärten usw. ins Recht gefasst werden, behalten sie sich den Rückgriff auf den Mieter oder die verantwortlichen Personen vor.

 

2. Betriebszeiten, spezielle Anlässe

2.1.   Generell sind die Betriebszeiten während dem Eisbetrieb wie folgt geregelt:
Montag bis und mit Samstag:     08:00 bis 22:00 Uhr
Sonntag                                      09:00 bis 22:00 Uhr

2.2.   Die Matchtermine für Freundschafts- und Meisterschaftsspiele werden abschliessend durch die Geschäftsleitung festgelegt, die ebenfalls über Ausnahmen von den vorgenannten Betriebszeiten entscheidet.

2.3.   Für die zeitliche Einteilung bei Matchterminen gilt die Weisung SIHA "Zeitliche Einteilung der Spielabläufe" in der die Einlaufzeiten und die Pausenregelungen für sämtliche Ligen (Nachwuchs und Aktive) zeitlich festgelegt sind. Diese zeitlichen Vorgaben sind für die Mieter verpflichtend.

2.4.   Spezielle Anlässe wie Eismarathons, Eisdisco, Turniere etc. dürfen nur in Absprache und mit Genehmigung der Brünnli AG organisiert werden.

 

3. Eisvermietung, Rücktrittsbedingungen, Zahlungskonditionen

3.1.   Die Eisvermietung an Vereine erfolgt Stundenweise einzeln oder für die ganze Saison. Matchtermine werden nach Bedarf zugeteilt. Die Mietpreise richten sich nach dem durch den Verwaltungsrat jährlich zu genehmigenden Tarif.

3.2.   Fest reservierte Eistermine werden während der laufenden Saison dem ursprünglichen Mieter voll verrechnet ausser die Abmeldung erfolgt mindestens 30 Tage vorher. Diese Regelung gilt nur bis 31.12. der jeweiligen Saison. Ab dem 01.01. ist eine Rückgabe nicht mehr möglich.
Werden einzelne, fest zugeteilte Trainings- oder Matchtermine kurzfristig nicht benötigt, hat der Mieter selber für einen Ersatzmieter zu sorgen. Die Verrechnung der Eismiete durch die Brünnli AG erfolgt an den ursprünglichen Mieter, der selbst für eine eventuelle Weiterverrechnung besorgt sein muss.

3.3.   Für die Neuansetzung von Meisterschaftsspielen infolge Masterround, Playoffs, Auf- und Abstiegsspiele etc.) gilt die Regelung gemäss Art. 50 "Mehrere Meisterschaftsspiele" des Reglements Spielbetrieb SIHA.

3.4.   Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich gemäss dem durch den Verwaltungsrat genehmigten Tarif. Die Rechnungen sind innert 15 Tagen zu bezahlen. Zuschauereinnahmen bei Matchterminen oder anderen Anlässen gehören dem Mieter.

 

4. Parkordnung, Sicherheits- und Verkehrsdienst

4.1.   Der Parkplatz hinter der Sporthalle am Brünnliweg ist ausschliesslich für das Personal und die Verwaltung der Brünnli AG bestimmt.
Verboten ist ebenfalls das Parken vor den Ausfahrten des Feuerwehrmagazins, vor privaten Hauszufahrten und Garagen.

4.2.   Für sämtliche Benutzer der Sporthalle (Vereinsmitglieder, Vereinsfunktionäre etc.) stehen folgende Parkplätze zur Verfügung:

Östlich der Sporthalle
Entlang der Dorfstrasse
Bei der Kirche (nach Absprache)
Schulhaus Preisegg (nach Absprache

4.3.   Veranstalter von Matches oder anderen Anlässen mit Publikum ab 100 Zuschauenden verpflichten sich einen Sicherheits- und Verkehrsdienst eigenständig mit mindestens drei Personen und mindestens zwei Stunden vor Anlassbeginn bis zum Anlassende zu betreiben. Material für den Sicherheits- und Parkdienst liegt vor.

4.4.   Für Spiele, Turniere oder ähnliche Anlässe bei denen mit einem hohen Verkehrs- und Zuschaueraufkommen gerechnet werden muss, ist das entsprechende Verkehrskonzept spätestens 14 Tage vor dem Anlass der Geschäftsleitung der Brünnli AG zur Genehmigung vorzulegen. Kommt der Veranstalter den Weisungen der Brünnli AG nicht nach oder erweisen sich die vorgesehenen Massnahmen als ungenügend, kann die Brünnli AG zu Lasten des Veranstalters zusätzliche Massnahmen anordnen.

4.5.   Der Mieter oder Veranstalter ist gegenüber der Brünnli AG verantwortlich für das Einhalten der Ordnung in- und ausserhalb der Sporthalle.
Den Mitgliedern des Verwaltungsrates und den Angestellten der Sportbetriebe Brünnli AG ist jederzeit unentgeltlich Zutritt in die Sporthalle zu gewähren.

4.6.   Für die Sicherstellung der Sanität (Alarmierung, Soforthilfe) bei Matches und Anlässen ist der jeweilige Heimverein, resp. der Veranstalter des Anlasses verantwortlich.

 

5. Garderobenreinigung, Entsorgung

5.1.   Die Garderoben müssen spätestens 30 Minuten nach Ende der Eisnutzung verlassen, abgeschlossen und der Schlüssel dem Personal der Sportbetriebe zurück gebracht werden. Auf vorherige Bestellung hin ist in Absprache mit dem Eismeister und im Rahmen der verfügbaren Garderoben ausnahmsweise eine längere Nutzung möglich. Bei nicht Einhalten des Verlassens der Garderobe nach 30 Minuten wird dem betreffenden Club das Versäumnis mit CHF 20.00 in Rechnung gestellt.

5.2.   Für die Trockenreinigung der Garderoben (kein Abfall am Boden, keine überfüllten Abfallkübel, kein Leergut, keine ausgeleerten Flüssigkeiten am Boden/Bänke und in den Abfallkübeln) ist das nutzende Team verantwortlich. Entsprechendes Material steht zur Verfügung, bzw. kann beim Eismeister verlangt werden.
Bei Missachtung der vorstehenden Punkte werden gemäss Tarif der Brünnli AG zusätzliche Gebühren verrechnet:

 

6. Zusätzliche Einrichtungen

6.1.   Für das Aufstellen von zusätzlichen Einrichtungen wie z.B. Verpflegungs- und Getränkeständen durch den Mieter ist vorgängig eine Bewilligung der Brünnli AG einzuholen in der ebenfalls der Umfang der für den Verkauf zugelassenen Waren festgelegt wird. Nicht gestattet ist der Verkauf von Waren, die im Restaurant der Brünnli AG erhältlich sind.

Genehmigt durch den Verwaltungsrat am 05.08.2023

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